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   OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88   

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https://dejure.org/1989,3733
OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88 (https://dejure.org/1989,3733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.04.1989 - 1 U 194/88 (https://dejure.org/1989,3733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. April 1989 - 1 U 194/88 (https://dejure.org/1989,3733)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Schleudertrauma; Gehirnerschütterung

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 4 O 24/86
  • OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81

    Schadensminderungspflicht eines wegen eines fremdverschuldeten Unfalls in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Hinzu kommt, dass der Ausfall der Arbeitskraft als solcher keinen Schaden bildet (BGH, NJW 1984, 354) und der Kläger zu konkreten Beeinträchtigungen wenig vorträgt.

    Dass der Kläger möglicherweise seine Beschwerden überbewertete, und sei es auch nur unbewusst etwa im Rahmen einer begehrensbestimmten Fixierung, steht dieser aus § 287 ZPO gewonnenen Wertung nicht entgegen (vgl. BGH, NJW 1984, 354 f.).

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Demgegenüber wäre es Sache der Beklagten gewesen, darzutun und zu beweisen, dass der Verlauf hier anders gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 1988, 2234, 2236 unten; Baumgärtel/Strieder, Beweislast, § 252 BGB Rdn. 3; Palandt/Heinrichs, BGB , 48. Aufl., § 242 Rdn. 2 c).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Der BGH hat daraus für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast den Schluss gezogen (VersR 1979, 424 ff.), dass der Verletzte zunächst seiner Darlegungslast genügen und substantiiert vortragen muss, dass und in welchem Umfang er teilarbeitsfähig ist, welche Arbeitsmöglichkeiten ihm zumutbar und durchführbar erscheinen und was er unternommen hat, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu erhalten.
  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Nach allem schätzt der Senat den dem Kläger mindest entstandenen Schaden (vgl. BGH, NJW 1983, 442 ) auf 33.600 DM.
  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Schadensersatzzahlungen sind deshalb mehrwertsteuerfrei (vgl. Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 16. Aufl., Rdn. 871; Grunsky in MünchKomm., 2. Aufl., § 252 Rdn. 6; BGH, NJW 1987, 1690 ; aaO., 1814 für Verdienstausfall eines Handelsvertreters).
  • BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Schon die mangelnde Bereitschaft des Verletzten, sich um Verdienst zu bemühen, kann eine Verletzung der Schadensminderungspflicht bedeuten (vgl. RGZ 160, 119, 121; BGH, VersR 1955, 38).
  • RG, 15.03.1939 - VI 254/38

    Ist der an seiner Gesundheit Verletzte verpflichtet, zwecks Minderung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
    Schon die mangelnde Bereitschaft des Verletzten, sich um Verdienst zu bemühen, kann eine Verletzung der Schadensminderungspflicht bedeuten (vgl. RGZ 160, 119, 121; BGH, VersR 1955, 38).
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